Wusstest du, dass auch du am Schlingermarkt Waren, z.B. überschüssige Ernte aus deinem Garten verkaufen darfst?
Die Marktordnung sieht vor, dass Marktplätze tageweise auch an Personen verpachtet werden können, die keinen Gewerbeschein haben. Erkundige dich bei der Marktaufsicht des Marktamtes (Büro im Schlingerhof; Tel. +43 1 4000-02468 oder 0676 8118 99 866), ob an den von gewünschten Tagen noch freie Plätze am Markt verfügbar sind. Ist dies der Fall, wird das Marktamt dir einen Platz zuweisen, auf dem du deinen Stand aufstellen darfst. Dies ist für eine kleine Pacht und maximal an drei Tagen im Jahr möglich.
Folgendes gilt es zu beachten: Das Mindestmaß für einen aufgebauten Stand ist 1×1 Meter. Ein Stand kann zum Beispiel aus einem kleinen Tisch oder Kisten bestehen. Die Preise müssen gut sichtbar angeschrieben werden. Eine geeichte Waage ist dann nötig, wenn nach Kilo verkauft wird, bei Stückpreisen ist sie nicht erforderlich.
Nicht verkauft werden dürfen selbstgemachte, zubereitete Speisen, da hier die Hygiene nicht sicher gestellt werden kann. Sie können auch private Gegenstände verkaufen, allerdings keine Kleidungsstücke und Schuhe. Auch mit Waffen oder lebenden Tiere darf selbstverständlich nicht gehandelt werden.
Vielleicht haben wir dein Interesse geweckt, den Schlingermarkt auch mal von der anderen Seite der Verkaufstheke kennen zu lernen!