Wussten Sie, dass sich jeder Mensch auf den Schlingermarkt stellen darf, um dort Ware zu verkaufen?
Zugegeben, ganz so simpel ist es nicht, es gibt natürlich ein paar Voraussetzungen dazu.
Die Marktordnung sieht vor, dass Marktplätze tageweise auch an Personen vermietet werden können, die keinen Gewerbeschein haben. Das Wichtigste dabei ist, dass Sie im Vorhinein die Marktaufsicht vor Ort kontaktieren. Zuerst muss abgeklärt werden, ob an den von Ihnen gewünschten Tagen noch freie Plätze am Markt verfügbar sind. Ist dies der Fall, wird das Marktamt Ihnen einen Platz zuweisen, an den Sie sich stellen können. Dies ist für maximal drei Tage im Jahr möglich.
Das Mindestmaß für einen aufgebauten Stand ist 1×1 Meter. Ein Stand kann zum Beispiel aus einem kleinen Tisch oder Kisten bestehen.
Außerdem gibt es Beschränkungen, welche Art von Waren man verkaufen darf. Wenn Sie einen Garten haben und dort die Ernte einmal sehr üppig ausfällt, können Sie diese am Markt verkaufen. Oder waren Sie Beeren sammeln und es sind so viele geworden, dass Sie es nicht allein aufessen können, dürfen Sie diese ebenfalls an einem Marktstand anbieten. Was jedoch nicht erlaubt ist, sind selbstgemachte, zubereitete Speisen, da hier die Hygiene nicht sicher gestellt werden kann.
Sie können auch private Gegenstände verkaufen, allerdings keine Kleidungsstücke und Schuhe. Auch mit Waffen oder lebenden Tiere darf selbstverständlich nicht gehandelt werden.
Wer von dieser Sondergenehmigung am Schlingermarkt schon seit längerem Gebrauch macht, sind die Studierende und Künstler*innen des Reallabors in der Schleifgasse. Sie haben vielleicht in den letzten Wochen den „1 m² Markt“ oder die Pflanzentauschbörse gesehen. Mit der Aktion 1m² Markt waren Maria Kanzler und ihre Kolleginnen auch schon auf anderen Märkten Wiens unterwegs. Diese Aktionen waren aufgrund dieser Sonderregelung in der Marktordnung möglich!
Vielleicht haben wir jetzt Ihr Interesse geweckt, den Schlingermarkt auch mal von der anderen Seite der Verkaufstheke kennen zu lernen!